Kirchenverwaltung
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit der Verwaltungsleiterin als stellvertretendem Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt, die derzeitige Amtsperiode: 01.01.2019 bis 31.12.2024.
Rike Bacher, Kirchenpflegerin, Friedhofsbeauftragte |
Dr. Michael Brokamp, Pfründeverwaltungsrat |
Bernhard Fischer, Vertreter im HPA |
Johanna Heinzinger, Schriftführerin |
Dr. Franz Herrmann, Vertreter im PGR |
Robert Huber Vertreter im KiTa-Verbund |
Elisabete Alves Michel | Andreas Schneider, Pfründeverwaltungsrat |